Der Antisemitismus-Pranger
„Das Gespräch ist die Seele der Demokratie“ war das Mantra von Peter Glotz, einer der wenigen Lichtgestalten, die meine akademische Disziplin hervorgebracht hat (vgl. Meyen 2014). Wäre Glotz noch am Leben, würde er diese Seele heute leiden sehen – gequält von anonymen Hetzern, die den Kampf gegen Antisemitismus missbrauchen, um alles aus dem Zeitgespräch der Gesellschaft auszuschließen, was ihnen nicht in den Kram passt.
„Michael Meyen und das Antisemitismusproblem an der LMU München“ steht über einem Text, den das Linke Bündnis gegen Antisemitismus München (LBGAM) Anfang Dezember 2020 auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Gut 35.000 Zeichen, unterfüttert mit 25 Fußnoten, die Gründlichkeit und Wahrheitsanspruch signalisieren sollen. Dieser Text zielt auf die Zerstörung meiner Reputation und meiner Existenz als Mensch und Hochschullehrer. Das Erbe der Geschwister Scholl gehört zur DNA der Ludwig-Maximilians-Universität. Selbst ohne diese Traditionslinie wird die Überschrift zum Pranger. „Ein Antisemit sein heißt, eine Einstellung zu haben, die zu Recht absolut moralisch verwerflich ist“, sagt der Philosoph Georg Meggle (2008), selbst schon in den Nullerjahren von einem Shitstorm getroffen. Weiter bei Meggle: „Einen anderen als ‚Antisemiten‘ zu bezeichnen, ist einer der schlimmsten Vorwürfe, die man einem Mitmenschen gegenüber erheben kann. Vor dem Hintergrund von Auschwitz vielleicht der schlimmste überhaupt“.
Natürlich: Man kann so einen Text ignorieren. Ein anonymer Angriff im Internet. Es gibt keine Autorenzeile. Nicht einmal im Impressum findet sich ein Name. Man erfährt dort lediglich, dass das LBGAM „ein Zusammenschluss“ mehrerer Organisationen ist. Linksjugend München, Grüne Jugend München, Antifaschismus-Referat der LMU (eine studentische Initiative), Emanzipatorische Linke München und Sozialistische Jugend Deutschland – Die Falken München. Unter dem Reiter „Recherche und Materialien“ steht mein Name in einer Liste mit Andreas Zumach, Daniele Ganser, Dieter Hanitzsch, Georg Schramm, Lisa Fitz, Jürgen Todenhöfer, Kollegah und Xavier Naidoo. Dazu ein paar Bands (Deus Mortem, MGLA, Marduk), das Backstage (ein Veranstaltungsort) und ein bunter Mix, der von der AfD über die Friedenskonferenz München und die „internationale Amokläuferszene“ bis zum Ludwig-von-Mises-Institut (eine VWL-Schule) und zu Pegida reicht.

LMU-Veranstaltung am 7. November 2018
Ich will das gar nicht im Einzelnen kommentieren. Ich will auch das Anliegen des LBGAM nicht abwerten oder gar in Frage stellen. „Wir sind hier zusammengekommen, weil wir eine besondere Verantwortung haben als Deutsche, jeglicher Form von Judenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten“, hat Andreas Zumach (2018: 2) vor zweieinhalb Jahren gleich zu Beginn der Veranstaltung „Israel, Palästina und die Grenzen des Sagbaren“ an der LMU klargestellt und diesen „Konsens“ sofort erweitert durch einen Hinweis auf die „besondere Verantwortung“ der Deutschen „für eine gesicherte und dauerhaft unbedrohte Existenz Israels“. Dem ist (fast) nichts hinzuzufügen. Als Akademiker und Medienkritiker kann ich vielleicht noch für das Problem des strukturellen Antisemitismus sensibilisieren und auf die Gefahren hinweisen, die mit öffentlicher Elitenkritik verbunden sind. Auch deshalb ist es gut, wenn sich junge Menschen politisch engagieren, und noch besser, wenn sie das dort tun, wo es wirklich zählt – zum Beispiel beim Kampf gegen Antisemitismus. Eifer kann allerdings genauso blind machen wie die Liebe. Andreas Zumach hat es in seiner Münchener Rede abgelehnt, auf das LBGAM einzugehen. Man kann sich seine Argumente anhören oder die entsprechende Stelle im Vortrag nachlesen. „Feige, hinterhältig, anonym“. „Irgendwo im Internet ohne irgendeinen Namen, ein Impressum, eine Adresse, eine Telefonnummer. Damit setze ich mich nicht auseinander“ (Zumach 2018: 12).
Ich habe das damals auch so gesehen. Vor dem Hörsaal hat das LGBAM am 7. November 2018 Flyer verteilt: „Wir protestieren gegen die Veranstaltung, die du besuchst, und haben gute Gründe!“ Auf diesem Flugblatt ging es auch um mich: „Der Veranstalter Michael Meyen gab dem Querfrontaktivisten Ken Jebsen ein Interview und schreibt auch für das Querfrontmedium Rubikon“. Im Internet wurden die „guten Gründe“ konkretisiert. Eine Kontaktschuld-Attacke in Reinkultur (vgl. Meyen 2020). Kein Wort über das, was ich gesagt oder geschrieben habe, sondern Namen und Signalwörter, die mich in die Nähe von Verschwörungstheorien und „alternativen Fakten“ rücken. Dieser Art von Polemik ist es egal, ob man sich je zu bestimmten Ideen und Themen geäußert oder warum man mit manchen Menschen zu tun hat. Es geht nur um Demontage und Zerstörung. Dafür werden möglichst viele ‚umstrittene‘ Personen erwähnt (die vorher oft über die gleiche Schiene in ‚Verruf‘ geraten sind) und irgendwelche Kampfbegriffe. Das Publikum soll denken: noch so einer.
Wie gesagt: Weder Andreas Zumach noch ich haben seinerzeit auf Flyer und Text reagiert (vgl. Meyen 2019a). Querfront und alternative Fakten. Nun ja. Im November 2018 habe ich ein wenig gestaunt, wie sehr junge Menschen, die sich als ‚links‘ verstehen, an offiziellen Wahrheiten hängen, und den Antisemitismusvorwurf allenfalls im Hintergrund wahrgenommen. Der Artikel vom Dezember 2020 war anders. Er rückt mich schon in der Überschrift in unerträgliche Nähe zum Antisemitismus und behauptet dann, dass ich antisemitische Agitation sowie antisemitische Bewegungen unterstütze und Antisemitismus toleriere. Ich war entsetzt. Und ich hatte Peter Glotz und sein Mantra vom Gespräch als „Seele der Demokratie“ im Ohr. Der Vorwurf Antisemitismus beendet dieses Gespräch. Er schließt Menschen, Themen und Positionen aus. Deshalb habe ich vor dem Landgericht München eine Unterlassungsverfügung beantragt.
Sicher: Es geht in diesem Verfahren auch um mich. Ich kann und will diesen Text so nicht stehenlassen. Er wird genutzt, um meine Arbeit zu behindern. Ich möchte nicht, dass jemand mit Mails und Tweets bombardiert wird, nur weil man mich für einen Vortrag einlädt, einen meiner Aufsätze veröffentlicht oder zu mir ins Seminar kommt. Ich habe das bei der Lesetour zum Buch Die Kurden erlebt (vgl. Schamberger/Meyen 2018). Gar nicht so wenigen Veranstaltern ist das Herz in dem Moment in die Hose gerutscht, als das Wort Antisemitismus fiel. Selbst lesen, nachfragen oder vielleicht sogar von alleine merken, wie absurd die Vorwürfe sind: Das ist nicht allen gegeben (vgl. Meyen 2019b).
Bei meinem Unterlassungsbegehren geht es deshalb um mehr. Es geht darum, wie wir zusammenleben wollen. Werden wir auch in Zukunft miteinander reden und dabei aushalten, dass andere die Dinge anders sehen als wir selbst? Werden wir auch dann zuhören, wenn wir keine Bestätigung bekommen, und dabei der Gegenseite den Respekt erweisen, den jeder Mensch verdient (zumindest so lange, bis er sich nicht durch seine Worte oder Taten selbst ins Abseits stellt)? Oder werden wir uns hinter ‚Bündnissen‘ und Nicknames verstecken, Menschen in Schubladen stopfen und so dafür sorgen, dass alles aus dem Zeitgespräch der Gesellschaft verschwindet, was ‚schwierig‘ oder ‚kontrovers‘ ist? Sind wir so besessen von der Idee der Filterblasen, dass wir es nicht aushalten, wenn die Wirklichkeit bunter ist als die akademischen Prognosen (vgl. Pariser 2012)? Konkreter: Wollen wir tatsächlich all jene mit Missachtung strafen, die die Siedlungspolitik der israelischen Regierung als völkerrechtswidrig kritisieren und sich dabei auf UN-Resolutionen berufen?
Diese Fragen richten sich auch an die Parteien, die das LBGAM unterstützen oder zumindest dulden. Linke, Grüne, SPD. Noch vor ein paar Jahren war dieser Dreiklang in meinen Ohren eine Verheißung. Jetzt, wo es ernst werden könnte nach der nächsten Bundestagswahl, lässt sich eine Plattform wie das LBGAM auch als ein Ja zur Kontinuität in der deutschen Außenpolitik lesen. Nato, USA, Israel. Und wenn jemand an unserer Solidarität mit den Unterdrückten dieser Welt zweifeln sollte (etwa mit den Palästinensern in den besetzten Gebieten, für die es um das „Recht auf Selbstbestimmung“ geht sowie um die „Umsetzung ihrer universell gültigen Menschenrechte“, Zumach 2018: 4), dann reden wir uns mit jugendlichem Ungestüm heraus und mit der Namenlosigkeit aller Verfasser. Ist das die Republik, die uns nach der schier endlosen Merkel-Zeit blüht?
Damit endlich zur Sache. Organisationen wie das LBGAM sind eine Bedrohung für die politische Kultur in diesem Land und für die Freiheit der Wissenschaft. Zur Last gelegt wird mir das, was ich als Forscher und als Bürger tue – was man tun muss, wenn man wie ich dem Pluralismusmodell folgt und Öffentlichkeit als Ort der Verständigung sieht in einer Gesellschaft, die so komplex ist, dass die Interessen und Meinungen zwangsläufig auseinandergehen, und die deshalb nur dann Frieden finden wird, wenn die wichtigsten Informationen und Interpretationen allen zur Verfügung stehen (vgl. Rager/Weber 1992, Pöttker 2001).
Ich habe in meiner Veranstaltungsreihe Medienrealität live am Beispiel des Münchener BDS-Beschlusses vom Dezember 2017 diskutiert, ob eine Abgeordnetenmehrheit ein bestimmtes Thema aus städtischen Räumen verbannen darf. Ich habe dort die Öffentlichkeitstheorie von Albert Schäffle (1875) zitiert, die zum Kanon meiner akademischen Disziplin gehört (vgl. Groth 1948: 254-282, Hardt 1979, Loenhoff 1993, Andert 2002, Pöttker 2001, Meyen/Löblich 2006: 109-127). Ich habe auf reichweitenstarken Internetplattformen für meine Arbeit und mein Pluralismusideal geworben. Ich habe den Corona-Journalismus kritisiert und nach den Folgen der Regierungsmaßnahmen für das Zeitgespräch der Gesellschaft gefragt (alles in meiner Rolle als Forscher). Und ich war (als Bürger) bereit, eine Klage von Klaus Ried gegen die Stadt München zu unterstützen.
Klaus Ried war nach dem erwähnten Stadtratsbeschluss unabhängig von mir auf die gleiche Frage gekommen und wollte im Stadtmuseum eine entsprechende Podiumsdiskussion veranstalten: „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein?“ Als ihm der Saal verweigert wurde, ging er vor Gericht. Klaus Ried ist nicht mehr ganz jung. In der Gruppe, die ihn unterstützt, reifte der Gedanke, die Klägergruppe zu erweitern. Man weiß ja nie, wie lange so ein Prozess dauert. Ich wurde gefragt und habe ja gesagt. Der Antrag wurde dann noch während der Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgezogen. Klaus Ried hat in dieser zweiten Instanz gewonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (die Stadt München hat Berufung eingelegt), sagt aber, dass der BDS-Beschluss des Stadtrats „gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit“ verstößt und „gegen den allgemeinen Gleichheitssatz“ (weil ein „verfassungsrechtlich tragfähiger Grund“ fehle, „zwischen Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Zielen und Themen der BDS-Kampagne befassen, und allen sonstigen politischen Veranstaltungen zu unterscheiden“). Wie auch immer das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird: Das Anliegen von Klaus Ried ist genauso legitim wie eine akademische Veranstaltung zu diesem Thema. Wir müssen darüber schon deshalb sprechen, weil es offenkundig keine einfachen Antworten gibt.
„Michael Meyen und das Antisemitismusproblem an der LMU München“? Die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München war ernüchternd. Die drei Richterinnen haben am 17. Februar zwei Stunden lang einzelne Formulierungen hin und her gewendet und dabei die Botschaft aus den Augen verloren, die schon in der Überschrift steckt. Stattdessen wurde darüber gesprochen, was das Wort „Tradition“ bedeutet oder ob man tatsächlich „mehrfach“ und „einmal mehr“ sagen kann, wenn man mich zum „Gehilfen antisemitischer Agitation“ macht. Salopp gesprochen: Wenn die Justiz so vorgeht, dann sieht sie den Wald vor lauter Bäumen nicht oder will ihn gar nicht sehen. Noch einmal anders gewendet: Wenn ich akribisch nach ‚Tatsachen‘ suche, die eine Meinung wie „toleriert Antisemitismus“ oder „unterstützt antisemitische Agitation“ bei weiter Auslegung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gerade noch rechtfertigen, dann verliere ich die verheerende Wirkung aus dem Blick, den solche Vorwürfe in einem ersten Schritt für jeden haben, der sich öffentlich äußert, und im einem zweiten für das „Gespräch“ als „Seele der Demokratie“.
Selbstredend ging es in dieser Verhandlung auch darum, was Antisemitismus eigentlich ist. Um Definitionen, die Domäne der Wissenschaft. Wer auch nur ein Semester an einer Universität durchgehalten hat, der weiß, dass sich um nichts trefflicher streiten lässt. Es gibt buchstäblich keinen Begriff, den man nicht in einem Meer an Definitionsversuchen ertränken könnte. Selbst da, wo sich eine Schule vorübergehend durchsetzt, lauern schon zwei andere und locken mit Alternativen. Beim Antisemitismus-Begriff wird es noch komplizierter, weil hier Politik und Geostrategie mitspielen.

Diskussion um den BDS-Beschluss im Sommer 2019: Andreas Zumach, Nirit Sommerfeld, Lothar Zechlin und Peter Vonnahme (von links). Foto: Mandy Tröger
Die Stadtratsmehrheit in München berief sich bei ihrem Anti-BDS-Beschluss auf die Definition der Internationalen Allianz für das Holocaustgedenken (IHRA), der sich kurz davor auch die Bundesregierung angeschlossen hatte. Andreas Zumach (2018: 9) hat in seiner Münchener Rede darauf hingewiesen, dass diese Allianz 2016 in Bukarest lediglich einen Text von 40 Worten verabschiedet hat: „Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen“. Wer nicht drin ist in diesem Thema, muss das vermutlich zweimal lesen. Zumach (2018: 10): „Diese Definition hilft überhaupt nicht weiter“. Was sei gemeint mit dieser „bestimmten Wahrnehmung“, die sich offenbar als „Hass“ ausdrücken „kann“, aber nicht muss? Und wie sei es möglich, dass sich Antisemitismus gegen „nicht-jüdische Einzelpersonen“ richtet? O-Ton Zumach: „Kann damit Kritik an der Bundeskanzlerin, den beiden christlichen Kirchen oder der Bundesbahn möglicherweise auch antisemitisch sein? Oder folgt die Regierung der verklemmten Logik der Antideutschen, dass die Kritik an Globalisierung und am Finanzkapitalismus immer und ausdrücklich nur antisemitisch sein kann und so eingestuft werden muss, da der Jude ja historisch immer mit dem Finanzsystem identifiziert wurde?“
Der Münchener Anti-BDS-Beschluss geht über die ersten 40 Worte der IHRA-Definition hinaus (und damit über das, was in Bukarest Konsens war). Zentral ist hier dieser Satz: „Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein“. Das ist der Hebel, um der „erklärtermaßen gewaltfreien palästinensischen BDS-Bewegung“ Antisemitismus vorzuwerfen (Brumlik 2020: 8). Die entsprechende Debatte wird längst global geführt (vgl. Heilbronn et al. 2019) und hat gerade durch eine „Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus“ einen neuen Twist bekommen. Die „Kerndefinition“ in dieser Erklärung: „Antisemitismus ist Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische)“. Dazu kommen „Leitlinien“, die zum Beispiel „Boykott, Desinvestition und Sanktionen“ als „gängige, gewaltfreie Formen des politischen Protests gegen Staaten“ einstufen und „im Falle Israels“ als „nicht per se antisemitisch“.
Die Unterschriftenliste unter dieser „Jerusalemer Erklärung“ ist beeindruckend. Eigentlich geht es mir aber gar nicht darum, ob man BDS für antisemitisch halten kann oder bestimmte Personen und Portale im Internet. Mein Problem ist: Wie wird daraus eine Tatsachenbehauptung, mit der man die Meinung legitimieren kann, ich unterstütze oder toleriere Antisemitismus, weil ich mich mit dem Münchener BDS-Beschluss beschäftige und mich nicht unbesehen von Menschen lossage, die der gleiche Vorwurf trifft?
Diese Frage zielt ins Herz des Kontaktschuldsystems und auf die Begriffe, mit denen dieses System arbeitet. 2018 Querfront und heute Querdenker, ‚umstritten‘, Antisemit, Nazi und natürlich ‚Verschwörung‘ in allen möglichen Zusammensetzungen. Für Hannah Arendt (2016: 55, 58, 92) war Meinungsfreiheit ohne „Information über die Tatsachen“ (über das, „was der Mensch nicht ändern kann“) „eine Farce“. Arendt hat gezeigt, was passiert, wenn „Tatsachenwahrheiten“ entweder „in eine Meinung verwandelt“ oder gefälscht werden. Das Kontaktschuldsystem funktioniert genau andersherum. Es verwandelt Meinungen (etwa: jemand sei ein Verschwörungstheoretiker) durch permanente Wiederholung auf den Plattformen des Wahrheitsregimes (in der Presse, in Wikipedia) in ‚Tatsachen‘, die dann wiederum als scheinbar legitime (‚sachbezogene‘) Basis für Werturteile (abwertende Meinungsäußerungen) genutzt werden können.
Immerhin: Das Landgericht München hat es sich nicht leicht gemacht. Ein Urteil von 39 Seiten, das mir in einigen Punkten Recht gibt, aber zum Beispiel meine Bereitschaft, Klaus Ried zu unterstützen, für ausreichend hält, um mich ungestraft als „Gehilfen antisemitischer Agitation“ bezeichnen zu können. Das LBGAM macht daraus auf seiner Webseite einen glatten Sieg und lässt eine (wieder anonyme) Sprecherin sagen, was man eigentlich will: Der „akademische Betrieb“ möge „die nötigen Konsequenzen“ ziehen und mich „in Zukunft als Dozenten, Autoren und medienwissenschaftlichen Experten“ ignorieren und meiden. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte ich hier außerdem über das Etikett „Meinungsfreiheits-Apostel“ lachen, das mir das LBGAM anklebt. Offenbar ist es schwer zu verstehen, dass Pluralismus etwas anderes ist als Hass im Gewand einer Meinung. Peter Glotz hat nicht umsonst von der „Seele“ der Demokratie gesprochen, wenn er für den Dialog warb. Der Wunsch, andere auszuschalten, schlägt auf das Gemüt.
Meine Antwort auf die Texte des LBGAM ist ganz einfach: Wenn die LMU mit dem, was ich tue, ein „Antisemitismusproblem“ hat, dann ist es mit der Freiheit der Wissenschaft vorbei. Es geht dem LBGAM erkennbar nicht um „eine inhaltliche Auseinandersetzung“. Sonst wären Textpassagen genannt worden, die sich in irgendeiner Weise gegen Jüdinnen, Juden, jüdische Institutionen oder religiöse Einrichtungen richten. Sonst hätte man meine Gesprächsangebote nicht abgelehnt. Der Antisemitismusvorwurf wird in der öffentlichen Debatte genau wie im politischen Tageskampf als ideologische Waffe missbraucht und verdrängt so das aus dem Scheinwerferlicht, worüber wir unbedingt reden müssten: die antisemitischen Anschläge und Straftaten, die zum Beispiel auf Wikipedia dokumentiert werden (vgl. auch Brumlik 2020). Im wissenschaftlichen Diskurs (und die allermeisten kriminalisierten ‚Taten‘ stammen aus meiner wissenschaftlichen Arbeit) hat der Antisemitismus-Vorwurf nichts zu suchen, wenn es dafür keine inhaltliche Grundlage gibt. Ich werde deshalb in Berufung gehen.
Literaturangaben
Hannah Arendt: Wahrheit und Lüge in der Politik. Zwei Essays. 3. Auflage. München: Piper 2016
Frank Andert: Albert Schäffle (1875): Bau und Leben des socialen Körpers. In: Christina Holtz-Bacha, Arnulf Kutsch (Hrsg.): Schlüsselwerke für die Kommunikationswissenschaft. Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2002, S. 392-394
Micha Brumlik: Antisemitismus. 100 Seiten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2020
Otto Groth: Die Geschichte der deutschen Zeitungswissenschaft. Probleme und Methoden. München: Weinmayer 1948
Hanno Hardt: Social Theories of the Press. Early German and American Perspectives. Beverly Hills: Sage 1979
Christian Heilbronn, Doron Rabinovici, Natan Sznaider (Hrsg.): Neuer Antisemitismus? Fortsetzung einer globalen Debatte. Berlin: Suhrkamp 2019
Jens Loenhoff: Albert Schäffle über Symbol, Verkehr und Wechselwirkung. Ein vergessenes Kapitel Soziologie. In: Sociologica Internationalis 31. Jg. (1993), S. 197-219
Georg Meggle: Wer ist Antisemit? Ein philosophischer Versuch. In: Telepolis vom 8. Dezember 2008
Michael Meyen: Peter Glotz – Leben und Werk. In: Peter Glotz: Das Gespräch ist die Seele der Demokratie. Beiträge zur Kommunikations-, Medien- und Kulturpolitik. Mit einer Einführung von Michael Meyen. Herausgegeben von Wolfgang R. Langenbucher und Hans Wagner. Baden-Baden: Nomos 2014, S. 15-42
Michael Meyen: Wie Rufmord heute funktioniert. In: Michael Meyen (Hrsg.): Medienrealität 2019a
Michael Meyen: Von Wien nach Münster: eine Bilanz. In: Die Kurden. Tourtagebuch vom 9. Mai 2019b
Michael Meyen: Damit ist jedes Ihrer Argumente wertlos. Gespräch mit Jakob Buhre. In: Planet Interview vom 14. Juli 2020
Michael Meyen, Maria Löblich: Klassiker der Kommunikationswissenschaft. Konstanz: UVK 2006
Eli Pariser: Filter Bubble. Wie wir im Internet entmündigt werden. München: Carl Hanser 2012
Horst Pöttker (Hrsg.): Öffentlichkeit als gesellschaftlicher Auftrag. Klassiker der Sozialwissenschaft über Journalismus und Medien. Konstanz: UVK 2001
Günther Rager, Bernd Weber (Hrsg.): Publizistische Vielfalt zwischen Markt und Politik. Mehr Medien – mehr Inhalte? Düsseldorf: Econ 1992
Albert Schäffle: Bau und Leben des socialen Körpers. Band 1: Allgemeiner Theil. Tübingen: H. Laupp’sche Buchhandlung 1875
Kerem Schamberger, Michael Meyen: Die Kurden. Ein Volk zwischen Unterdrückung und Rebellion. Frankfurt am Main: Westend 2018
Andreas Zumach: Israel, Palästina und die Grenzen des Sagbaren. Rede an der LMU München, 7. November 2018
Titelbild: Markus Winkler, Pixabay
Empfohlene Zitierweise
Michael Meyen: Der Antisemitismus-Pranger. In: Michael Meyen (Hrsg.): Medienrealität 2019. https://medienblog.hypotheses.org/9858
2 Antworten
[…] dem Zeitgespräch der Gesellschaft auszuschließen, was ihnen nicht in den Kram passt.– -> medienblog.hypotheses.org/9858 + zuetztmehr von […]
[…] dem Zeitgespräch der Gesellschaft auszuschließen, was ihnen nicht in den Kram passt.– -> medienblog.hypotheses.org/9858 + zuletzt/mehr. von […]