Meinungsfreiheit und die mündigen Bürger: „Ist Kritik an der israelischen Regierungspolitik antisemitisch?“

Am 18. Mai, passend zum Eurovision Song Contest in Israel und kurz nach dem Bundestagsbeschluss gegen BDS, ging die Diskussion über die Grenzen des Sagbaren in München weiter. Diesmal in Form eines Streitgesprächs im Hansa-Haus. Am Tisch: Oren Osterer und Moshe Zimmermann. Eingeladen hatten der Liberale Lunch (Rechtsanwalt Hildebrecht Braun) und der Verein Stolpersteine für München. Thema: „Grenzen der Meinungsfreiheit? Ist Kritik an der israelischen Regierungspolitik antisemitisch?“ Wieder ging es hoch her, wenn diesmal auch ohne Fahnen und Transparente. Im Gespräch wurde klar, das Problem der Meinungsfreiheit dreht sich um die Frage des mündigen Bürgers. Wie sollen Menschen sich eine eigene Meinung bilden dürfen? Eine Dokumentation.

Das Thema geht „unter die Haut“, so Mitorganisator Hildebrecht Braun, MdB a.D. und langjähriges Mitglied der Deutsch–Israelischen Gesellschaft, zu Beginn der Veranstaltung. Gemeint waren der Israel-Palästina-Konflikt, aber auch der Münchner Stadtratsbeschluss vom Dezember 2017. Laut Beschluss dürfen Räume der Stadt München nicht für Veranstaltungen vermietet werden, bei denen die Möglichkeit besteht, dass das Thema BDS (Boykott, Desinvestment und Sanktionen gegen Israel) angesprochen werden könnte. Da dies bei keiner Veranstaltung auszuschließen sei, die sich mit dem Thema „Frieden im Nahen Osten“ befasse, so die Veranstalter, sei „das Thema Israel/Palästina seither tabu“. Das Hansa-Haus liegt in katholischer Trägerschaft. Laut Braun würden aber auch Kirchen, Universitäten und private Vermieter wie Kinos oder Gastwirte durch anonyme Briefe und Drohungen massiv unter Druck gesetzt, wenn sie Veranstaltungen zu diesem Thema planten. Geschaffen werde so ein „Klima der Angst“. 

Im Streitgespräch: Oren Osterer, Historiker, Politologe und Medienwissenschaftler (links), Moshe Zimmermann, Historiker an der Hebräischen Universität Jerusalem (rechts), Hildebrecht Braun (Mitte). Bild: Kerem Schamberger

Dass das Thema unter die Haut geht und den Anwesenden auf den Nägeln brennt, wurde auch am Samstag wieder deutlich. 150 bis 200 Menschen drängten sich im Saal und kommentierten den Austausch zwischen Osterer und Zimmermann mit Klatschen, Zwischen- und Buhrufen – ein politischer Schlagabtausch, wie man ihn in der bürgerlichen Demokratie selten erlebt. „Schützen wir denn jemanden“, fragte Hildebrecht Braun einleitend, „wenn wir beginnen, Diskussionen zu verbieten?“ Im Wissen um die historische Verantwortung und die Besonderheit deutsch-israelischer Beziehungen müsse es doch möglich sein, auch kontroverse Themen öffentlich anzusprechen: „Völlig problemlos können wir China wegen der Behandlung von Uiguren, Russland wegen der Behandlung der Krim oder die Türkei wegen ihres Umgangs mit den Kurden kritisieren. Nicht aber Israel wegen des Nationalitätengesetzes oder wegen der bevorstehenden Annektierung eines Teils der Westbank“. Das sei eine zutiefst problematische Entwicklung und eine Beschneidung demokratischer Rechte.

Oren Osterer war anderer Meinung. Es sei richtig, das Thema aus dem öffentlichen Raum herauszuhalten. Die Bereitstellung städtischer Räume sei eine „freiwillige Dienstleistung der Stadt“, kein garantiertes Recht. Der Beschluss beträfe auch nicht die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz, denn privat dürfe man ja weiterhin über Israel und BDS sprechen. Also: Meinungsfreiheit nicht beschränkt. Osterer war der einzige, der den Beschluss des Münchner Stadtrats im Hansa-Haus öffentlich verteidigen wollte. Nach Angaben der Veranstalter hatte sich keines der kontaktierten Stadtratsmitglieder dazu bereit erklärt.

Osterer konzentrierte sich fortan allerdings nicht auf die Meinungsfreiheit in München, sondern klärte auf: über BDS, über „historische Fakten“ des Konflikts und über die verschiedenen Formen des Antisemitismus, die in Deutschland bekämpft werden müssten. Ein Flugblatt mit dem Titel „Israel und Apartheid“, verfasst von der Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost, das ohne Osterers Wissen in einer Ecke des Raums ausgelegt worden war, sorgte für Aufregung. Für den Historiker und Medienwissenschaftler Anlass genug, geschichtlich aufzuklären: Weder sei, wie im Flugblatt (Seite 2) geschrieben, der Krieg 1948 der israelische Unabhängigkeitskrieg gewesen, noch wäre es damals um Palästinenser gegangen (sondern um Araber). Diese wären mehrheitlich auch nicht vertrieben worden, sondern hätten erkannt, dass ihre eigene Führung versagte und deshalb ihr Häuser verlassen. Jedweder Völkermord-Vorwurf sei „abstrus“, denn Araber gäbe es ja immer mehr.

Weiter im Osterer-Text: Israel sei ein Rechtsstaat, gegen den der Apartheid-Vorwurf als Kampfbegriff genutzt werde. Alle Bürger Israels hätten die gleichen Rechte, dürften Land kaufen, wählen gehen und sich auch zur Wahl aufstellen lassen. Es gäbe kein einziges Gesetz, das sich gegen Nicht-Juden richte, und keinerlei andere rechtliche Elemente der Diskriminierung. Die BDS-Boykott-Aufrufe gegen Israel hätten geschichtliche Wurzeln, passten in die Kategorie des „Israel-bezogenen Antisemitismus“ und zielten letztlich auf die Zerstörung des jüdischen Staates. Alle Israeli würden durch BDS unter Kollektivstrafe gestellt. Diese Kollektivierungstendenzen in der Identitätszuschreibung durch BDS ähnelten denen der Nationalsozialisten, so Osterer. Daher sei die Nicht-Bereitstellung städtischer Räume legitim.

Ein voller Saal. Bild: Kerem Schamberger

Daraufhin outete sich Prof. Zimmermann als der „falsche Mann für die Diskussion“ – er sei weder BDS-Anhänger, noch wolle er die Bewegung verteidigen. Er war gekommen, um über Meinungsfreiheit in Deutschland zu diskutieren. Sich dabei auf die BDS-Boykott-Aufrufe zu konzentrieren, sei ein taktischer „Fehltritt“. Dieser Fokus mache „Detail-Diskussionen um Nebenfragen“ zum Mittelpunkt eines Streits, der wichtiger wäre und tiefer ginge. Es stimme zwar, dass die Frage eine historische sei, aber aus der Geschichte könne man auch anderes lernen, zum Beispiel: Totschweigen sei keine Taktik. „Man braucht den Streit“. Es sei immer besser, das Thema selbst anzupacken und auszudiskutieren. Meinungsfreiheit müsse bis zum äußersten Rand erlaubt und so weit wie möglich zugelassen werden. Zuhören, bevor man entscheidet. Als Historiker sei es seine Aufgabe, Informationen anzubieten und den Menschen so zu ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Im Hansa-Haus sah das so aus: Zimmermann widerlegte Osterers historische Aufklärung Punkt um Punkt und machte dabei klar: Auch „historische Fakten“ liegen im Auge des Betrachters.

Und? Ist BDS nun antisemitisch? Zimmermann: erst definieren, bitte. Sicher sei es leicht, antisemitische Elemente zu finden. Allerdings sei der Vorwurf des Israel-bezogenen Antisemitismus „zum großen Teil ein Konstrukt“, über das es keine Einigkeit gäbe. Denn durch das Nationalitätengesetz sei Israel rechtlich zum Staat der Juden geworden. Das Gesetz habe zwar nur einen „deklarativen Wert“, aber mittlerweile gäbe es sogar Tweets des Regierungschefs Netanjahu, in denen er proklamiere, Israel sei „nicht der Staat aller seiner Bürger, sondern der Staat der Juden allein“. Das sei neu und mache rassistische Elemente zu einem zentralen Teil der israelischen Politik. Die Gleichsetzung des Staates mit dem Judentum mache dann wiederum jede Kritik am Staat selbst antisemitisch. Was entstünde, sei eine „Schere im Kopf“. In Deutschland drücke sich das in der Beschränkung der Meinungsfreiheit aus.

Darf oder soll ein Israeli diese Diskussionen in Deutschland überhaupt führen? Zimmermann: ja. Auch das sei Teil der Meinungsfreiheit. Er selbst sehe sich nicht als „Nestbeschmutzer“. Das israelische Ministerium für strategische Angelegenheiten treibe ja auch einen großen Aufwand, um seine Sicht in der Welt zu propagieren. Und: Wenn sich die Rechte in Europa, inklusive AfD, als „wahrer Freund“ Israels bezeichne, müsse man sich schon fragen, wie es dazu kommen konnte. Als israelischer Bürger helfe Schweigen hier nicht.

Das Publikum reagierte: „Können Menschenrechte wirklich antisemitisch sein“, fragte Judith Bernstein. Letztlich ginge es hier nicht nur um „Meinungs- und Pressefreiheit, sondern um den Abbau der Demokratie“ in Deutschland als solche. Und wie könne es sein, fragte eine andere Zuhörerin, dass in Deutschland nicht vom Nationalitätengesetz in Israel gesprochen werde oder gesprochen werden dürfe? Das sei empörend. Osterers Antwort: „Einige im Publikum“ sollten nicht „so starke Meinungen“ zum Israel-Palästina-Konflikt haben. Er kenne die Bücher und einige im Publikum täten gut daran, diese auch zu lesen. Im gleichen Atemzug nannte er den Journalisten Andreas Zumach einen „feigen Manipulator“, da er ihm nach der letzten Veranstaltung zur Grenze des Sagbaren auf „vier sachliche E-Mails“ nicht geantwortet habe.

Osterers Argumentation überraschte. Natürlich ist es das Recht eines jeden, auf E-Mails nicht zu antworten. Auch unterschätzte Osterer die intellektuellen Fähigkeiten seines Publikums, die in den Folge-Kommentaren zum Tragen kamen. Die eigentliche Frage ist aber die: Darf Osterer so sprechen? Die Antwort ist klar: Ja, darf er. Er muss es dürfen können. Auch Paternalismus und ein übertriebenes Selbstbild gehören zum weiten Spektrum von Streitgespräch und Meinungsaustausch. Wer zuhören will, der sollte das auch tun dürfen, nicht durch Beschränkung, wie von Osterer verteidigt, sondern durch den Zugang zu Informationen, wie von Zimmermann gefordert, im Vertrauen auf den kritisch-mündigen Bürger. Inwieweit sich diese Einsicht im Münchener Stadtrat durchsetzt, bleibt abzuwarten.

Die Forstsetzung der Debatte folgt am 26. Juni 2019 um 19 Uhr in der Freheizhalle (Rainer-Werner-Fassbinder-Platz 1, 80636 München). Thema: „Meinungsfreiheit in Gefahr. Der Münchner Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen“. Geladener Gast, unter anderem: Andreas Zumach.

Empfohlene Zitierweise

Mandy Tröger: Meinungsfreiheit und die mündigen Bürger: „Ist Kritik an der israelischen Regierungspolitik antisemitisch?“. In: Michael Meyen (Hrsg.): Medienrealität 2019. https://medienblog.hypotheses.org/5759 (Datum des Zugriffs)


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Mandy Tröger (22. Mai 2019). Meinungsfreiheit und die mündigen Bürger: „Ist Kritik an der israelischen Regierungspolitik antisemitisch?“. MEDIENREALITÄT. Abgerufen am 10. September 2024 von https://doi.org/10.58079/rcer


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Eine Antwort

  1. Liebe Mandy Tröger,
    vielen Dank für Ihren Artikel, die Zusammenfassung der Veranstaltung. Ihnen ist damit ein Beitrag für die Meinungsfreiheit gelungen, den ich gerne weitergeben werde.
    Als (Mitveranstalter der Podiumsdiskussion am 26.06.2019 würde ich mich freuen, wenn Sie teilnehmen (und hoffentlich Ähnliches berichten können).
    Nochmals vielen Dank und herzliche Grüße
    Wolfgang Stöger
    Vorstand Humanistische Union Landesverband Bayern

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