Hase und Igel 2.0: Der Staat und Facebook
Bundesjustizministerin Katarina Barley in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Thema: soziale Medien. Zentrale Probleme: Datenschutz, die Intransparenz von Internet-Konzernen und die Frage, wie und wo das Recht greift.
„Gelten Gesetze auch für Facebook?“ Titel war dann leider doch nicht Thema
Von Julia Traunspurger und Mandy Tröger
Was darf Facebook? Eine gute Frage, die an einem kalten Mittwochabend 200 Menschen in die Bayerische Akademie der Wissenschaften zog. Der Saal bot einen Querschnitt der gut gebildeten Mittelschicht, die über Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Handelns in der digitalen Welt diskutieren wollte. Eine Art analoge „Filterblase“ sozusagen. Geschenktüten der Süddeutschen Zeitung gab es immerhin. Da hatte sich das Ganze schon mal gelohnt.
Leider ließ die Ministerin eine halbe Stunde auf sich warten, was zu verlegenen Fragen der Moderatoren an das Publikum führte. „Wer von Ihnen hat Facebook? Wer von Ihnen hat es nicht?“ Was tut man nicht, um Menschen bei Laune zu halten. Als Katarina Barley dann endlich erscheint, ist sie aber so sympathisch, dass man ihr auch die Verspätung schnell verzeiht. Für die EU-Spitzenkandidatin ticken die Uhren anders. Berlin, Brüssel, Trier: Das sind ihre Arbeits- und Lebensmittelpunkte. Als Frau in einer männerdominierten Politikwelt heißt es Balance halten auf allen Ebenen. Da scheint dann auch eine halbe Stunde gar nicht mehr so schlimm.
Eigentlich ist im Vorfeld der Veranstaltung ja schon alles klar und die Antwort im Titel angelegt: „Gelten Gesetze auch für Facebook?“ Ja, das tun sie, was in der Anmoderation auch gleich bestätigt wird. „Wo stößt der Staat an seine Grenzen?“ Nicht ganz so leicht zu sagen und irgendwie auch am Thema vorbei. Denn schnell wird deutlich: Nicht um Fragen des einzelnen Staates geht es, sondern um Netzwerkpolitik auf EU-Ebene, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und die Urheberrechtsreform. Auch ist Facebook eher Platzhalter für soziale Medien und große Internetkonzerne allgemein.
Man merkt schnell: Ministerin Barley ist mit dem Herz Politikerin und im Kopf Juristin. Ihre tagtäglichen Themen sind kompliziert und umstritten. Bei der EU-Urheberrechtsreform zum Beispiel. Hier stehen sich „die Kreativen“ und „die Digitalen“ gegenüber. In einem „zähen Kampf“ geht es um Recht auf Eigentum oder die „totale (Markt-)Freiheit“ im Netz. Mit großer Wahrscheinlichkeit, so Barley, liegt die Wahrheit dann irgendwo in der Mitte: Schutz für Künstlerlnnen ohne rigoros blockierte Inhalte im Netz. Am Ende werde sie ziemlich sicher von Google und von den Kreativen „verhauen“, was die Ministerin dann als positives Indiz für ausgewogene Regelungen sieht.
Filterblasen und Meinungseinschränkung? Auch kompliziert. Da gehe ein Riss durch alle Fraktionen. Grundsätzlich herrsche aber das Selbstverständnis vor: Filterblase bei anderen bitte nein, aber man selbst wolle nicht aus seiner eignen (Medien)Realität gerissen werden. Barley schwebt vor, Netzwerke zu verpflichten, plurale Informationen anzubieten. Ein Gedankenspiel, sagt sie. Monopole wie Facebook und Twitter könne man zu Pluralität verpflichten. Einfach den Algorithmus umschreiben. Die Reaktionen auf diese Idee? Heftig, sagt die Ministerin. Immer wieder zum Staunen. Blasendenken in der analogen Welt.
Dann das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Ergebnis sechsjähriger Arbeit. Untergangsszenarien der großen Konzerne, dass nun alles im Netz verpflichtend gelöscht werden müsse, hätten sich nicht bewahrheitet. Konzerne wären schon lange verpflichtet gewesen, rechtswidrige Inhalte zu löschen, allerdings macht das Gesetz nun klar, es müsse entsprechende Strukturen geben, damit diese Richtlinien erfüllt würden. Nun hätte zum Beispiel Facebook viele Mitarbeiter, die Beschwerden prüfen und Inhalte löschen würden. Hier interessant: „The Cleaners“, ein Dokumentarfilm, der die Arbeit dieser Menschen weit ab vom reichen Europa zeigt. Der Film macht klar, was auch der Ministerin schwer aufstößt. Die Frage, welche Kriterien wann und wie angewendet werden, bleibt intransparent.
Und trotz aller Algorithmenkritik: Die Ministerin weiß, dass pro Minute allein auf YouTube 400 Stunden Inhalt hochgeladen werden. „Absurd“ der Gedanke, hier alles im Blick zu haben. Also müsse man auf Algorithmen zurückgreifen, um illegalen Inhalt aufzuspüren. Beschwerden, die bei Internetkonzernen ankämen, lägen im sechsstelligen Bereich. Das neue Gesetz legt nun fest, dass Konzerne regelmäßig über ihre Löschaktivitäten Bericht erstatten müssen. Bilanz nach einem halben Jahr: Es wird wenig gelöscht. 20 Prozent von dem, was irgendwie beanstandet wird. Beschwerden gegen Löschungen? Nur 700, obwohl das Ministerium mit 25.000 gerechnet habe. 2020 gebe es eine große Evaluation. Das klingt langwierig und kompliziert, sei aber nötig.
Die Ministerin unterstreicht: Auch wenn Selbstregulierung grundsätzlich keine schlechte Sache sei, müsse der Gesetzgeber handeln, wenn er sehe, dass das nicht funktioniere. Und das sei hier der Fall: Bei den großen Konzernen liegen Monopol und Geld, aber in Sachen Verantwortungsbereitschaft hapere es noch. Mit dem neuen Gesetz könnten nun signifikante Bußgelder erhoben werden, vier Prozent des Jahresgewinns. Bei Facebook allein beliefe sich das auf 1,6 Milliarden Dollar. Da hört auch ein Mark Zuckerberg zu.
Nach einer Stunde Interview: Bühne frei für Publikumsfragen. Wie steht es, zum Beispiel, mit der staatlichen Zuständigkeit bei Problemen mit Amazon? Gesetze seien schön, aber wo genau würden diese umgesetzt? Gute Frage. Die Antwort: Da gäbe es durchaus noch Schwachstellen. Kerem Schamberger, laut SZ „pro-kurdischer Aktivist“, dreht das Thema des Abends um und fragt nach der Rolle von Facebook als „quasi gerichtliche Instanz“. In der analogen Welt ginge viel mehr als in der digitalen. Denn durch das „Facebook-Gericht“ gäbe es bei komplizierten Themen (wie dem Israel-Palästina-Konflikt, der Westsahara oder bei prokurdischen Inhalten) vorauseilende Löschungen, obwohl die gesetzliche Lage noch gar nicht klar sei. Damit bestimme die Plattform, wer was in der (digitalen) Öffentlichkeit sagen dürfe (vgl. Zuboff 2018, Schiller 1999). Die Justizministerin stimmt zu. Das Problem: die „Einordnung“ von Facebook (Geld vs. Öffentlichkeit) und die „unfassbare Macht“, die die Konzerne durch ihre Monopolstellung haben. Wieder kommt die Juristin durch: Facebook sei ein Objekt „sui generis“, also ein völlig neues, noch nicht bestehendes Phänomen. Also her mit völlig neuen Konzepten.
Zwei Dinge werden im Gespräch mit der Bundesministerin klar. Erstens: Netzwerkpolitik kann nicht ohne EU gedacht werden. Zweitens: Was sich der Bürgerin als konfuses Konstrukt aus Datensammlung, Monopolmacht und persönlichen Werbefilterblasen präsentiert, spielt sich auf regulativer Ebene in Zuständigkeiten zwischen Ministerien ab: das Kartellamt für Monopolfragen, das Justizministerium für Verbraucherfragen, der Wirtschaftsminister für Fragen der Sicherheit. Allen liegen aber veraltete „analoge“ Konzepte zugrunde, die in der digitalen Welt nicht greifen. So steht die Verspätung der Ministerin irgendwie auch exemplarisch für die politische und rechtliche Debatte zu digitalen Medien. Sie hinkt hinterher. Allerdings, und das macht Barley auch klar, Rechtssprechung tut dies immer. Sie wirkt regulativ, wenn Bedarf besteht, und an diesem lässt auch die Ministerin keinen Zweifel aufkommen.
Literaturangaben
Dan Schiller: Digital Capitalism: Networking the global market system. Cambridge, Mass.: MIT Press 1999.
Shoshana Zuboff: Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus, Frankfurt/Main: Campus 2018.
Empfohlene Zitierweise
Julia Traunspurger und Mandy Tröger: „Gelten Gesetze auch für Facebook?“ Titel war dann leider doch nicht Thema. In: Michael Meyen (Hrsg.): Medienrealität 2018. https://medienblog.hypotheses.org/4247 (Datum des Zugriffs)
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Mandy Tröger (3. Dezember 2018). Hase und Igel 2.0: Der Staat und Facebook. MEDIENREALITÄT. Abgerufen am 13. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rcdz
Eine Antwort
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