Ein Text über Sex(spielzeug), den niemand drucken wollte
Eine freie Journalistin (und Mutter) findet es bedenklich, dass Werbung für Sexspielzeug im TV-Tagesprogramm laufen darf. Sie recherchiert und schreibt einen Artikel darüber – aber verkaufen kann sie ihn nicht. Die Redaktionen winken ab. Begründung: Das interessiert niemand. Vielleicht auch, weil die Verlage vom Sex-Geschäft profitieren?
Ein Text wie Sauerbier – obwohl es um Sex ging
Von Bianca Kellner-Zotz
Ich bin eigentlich keine Anfängerin. Seit 2005 bin ich immer wieder als Journalistin tätig gewesen. Aber mit diesem Thema habe ich eine Bruchlandung gemacht: TV-Werbung für Sexspielzeug im Tagesprogramm. Auslöser meiner Recherche war, dass ich mit meinen Kindern (elf und sieben Jahre alt) an einem Sonntagnachmittag im Februar 2018 im Privatfernsehen den Spot des Erotik-Versandhändlers Amorelie sah. Ein Vibrator „mit Orgasmusgarantie“. Ich war überzeugt davon, dass das ein Aufreger-Thema ist, waren doch sämtliche Eltern aus meinem Bekanntenkreis der Meinung, dass das um diese Uhrzeit nichts im Free-TV zu suchen haben.
Aber die von mir angefragten Redaktionen – zwei Regionalzeitungen, zwei überregionale Qualitätszeitungen, ein kirchennahes Print-Medium, zwei Online-Medienmagazine, zwei Elternzeitschriften und zwei Fachzeitschriften für Erzieher – hatten kein Interesse. Wenn ich überhaupt eine Antwort auf mein Angebot bekam – das darf man heutzutage aber ohnehin nicht mehr erwarten – hieß es: Das ist kein Thema. Das betrifft nur ein paar konservative Eltern. Das passt nicht in unser Blatt. Mein Lieblingskommentar einer Medien-Redakteurin (überregionale Qualitätszeitung): „Viel zu kompliziert. Niemand will etwas über medienrechtliche Vorgaben für den Jugendschutz lesen. Sie sind da eh viel zu emotional.“
Das kann durchaus sein. Aber ich finde es trotzdem seltsam, dass man sich in besagter Zeitung lieber mit Netflix-Serien und Schauspiel-Promis beschäftigt als mit Medienpolitik. Vielleicht ist das aber gar nicht so seltsam. Der Leser will schließlich unterhalten werden, also lieber leichte Kost. Dazu kommt: Amorelie etwa gehört ProSiebenSat1. Natürlich bewerben die ihr eigenes Produkt und natürlich hat der senderinterne Jugendschutz kein Problem damit. Auch viele Verlage betreiben Online-Seiten, auf denen für Sex-Artikel geworben wird. Ein großes Geschäft, das man sich lieber nicht verderben will. Und die paar Eltern haben sich schnell an den Vibrator gewöhnt – oder kaufen selbst einen. Für alle anderen steht jetzt hier der Artikel.
Neuer Höhepunkt oder Coitus interruptus?
Anfang des Jahres warb der Erotikhändler Amorelie im TV-Tagesprogramm für Sexspielzeug „mit Orgasmusgarantie – zum Ärger vieler Eltern. Jetzt läuft der Clip nach 20 Uhr, hat jedoch weiterhin eine Tagesfreigabe von der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF).
Eine junge Frau liegt auf dem Bett und lächelt. Ein junger Mann beugt sich über sie. Was die beiden dann machen, lässt sich nur erahnen. In Großaufnahme erscheint ein kleines schwarzes Gerät, mit – das verspricht eine weibliche Stimme aus dem Off – „Orgasmusgarantie“. Der Werbeclip des Online-Erotikhändlers Amorelie lief im Februar vier Wochen lang im Tagesprogramm privater Fernsehsender. Bei den Sendern und den Landesmedienanstalten gingen vereinzelte Beschwerden von Eltern ein. Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) leitete ein Prüfverfahren ein. Das Ergebnis: Der Spot erhielt eine Tagesfreigabe. Die Begründung: Der Clip vermittle trotz des erkennbar konkreteren Bezugs zu sexuellen Handlungen keinerlei problematische Botschaften, die Kinder ängstigen oder verstören könnten. Entwicklungsbeeinträchtigungen seien nicht zu befürchten. Dennoch entschied sich Pro 7 – der Sender hält 98 Prozent der Anteile an Amorelie –, den Film im Rahmen der aktuellen Kampagne erst nach 20 Uhr auszustrahlen. Marcus Prosch, Pressesprecher von Pro7, betont, dass es für diese Entscheidung keinerlei konkreten Anlass gegeben habe. Möglicherweise wollten die Verantwortlichen aber doch verhindern, dass das eindeutige Wording des Clips noch mehr Eltern aufstößt.
„Sexualisierung ist medienethisches Problem“
Verena Weigand von der Bayerischen Landesmedienzentrale (BLM) betont, dass sich der Werbespot im gesetzlich zulässigen Rahmen bewege, die gehäufte Darstellung sexueller Themen aber ein „erhebliches medienethisches Problem“ darstelle. Udo Schmidt, Sachbearbeiter Jugendmedienschutz beim bayerischen Landesjugendamt in München, erkennt die Tendenz, „dass Kinder in frühestem Alter mit sexuellen Inhalten konfrontiert werden, die sie nicht einordnen können. Das widerspricht der Erziehungshaltung der Eltern und sollte berücksichtigt werden.“ Und der durch seine Bücher bekannte Kinderpsychiater und Psychotherapeut Michael Winterhoff (Warum unsere Kinder Tyrannen werden) erklärt: „Die Behauptung, Kinder würden von sexualisierter Werbung keine Entwicklungsbeeinträchtigungen davontragen, ist einfach kaltschnäuzig in den Raum geworfen.“
Mehr Bezug zu Sex, aber „clean gehalten“
Seit 2013 werben Erotikshops regelmäßig im deutschen Privatfernsehen. Zunächst eher zurückhaltend und durchaus originell: Die Kampagne des Online-Erotikshops Eis.de, bei der es gewaltig im Karton rappelte, hätte auch von einem Süßwarenhersteller stammen können. Und den Vorweihnachtsspot von Amorelie, der mit dem Trude-Herr-Klassiker „Ich will keine Schokolade“ einen Adventskalender anpries, brachten wohl nur Eingeweihte mit Sexspielzeug in Verbindung. Die Sache mit der Orgasmusgarantie geht erkennbar weiter. Das erkennt auch Christina Heinen, hauptamtliche Prüferin bei der FSF, beschwichtigt aber dennoch: „Das Abstraktionsniveau ist immer noch hoch. Die Filme sind clean und eher nebulös gehalten. Wir sind nicht der Meinung, dass ein desorientierender technischer Zugang zu Sex vermittelt wird.“ Konkreter dürfte die Werbung aber nicht werden, sonst sei eine Tagesfreigabe kaum mehr vertretbar. Heinen kann nachvollziehen, dass sich Eltern einen „Schonraum“ für ihre Kinder wünschen. Sie sieht die Grenze überschritten, wenn beispielsweise Dildos in einem Sex-Shop gezeigt werden. Einem entsprechenden Einspieler aus einer Casting-Show habe die FSF die Tagesfreigabe verweigert.
„Konsumorientierte Darstellung von Sexualität“
Die Bayerische Landesmedienzentrale hat in der Vergangenheit bei mehreren Werbespots einen Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen ausgemacht und die Fälle der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Entscheidung vorgelegt. Die KJM sah jedoch keinen Verstoß vorliegen, die reine Nennung von Begriffen wie „Sex“ oder „Orgasmus“ reiche nicht aus, um Entwicklungsbeeinträchtigungen anzunehmen. Aber auch die KJM kritisiert den in der Werbung präsentierten Warencharakter von Erotik. BLM-Bereichsleiterin Verena Weigand spricht von einer „konsumorientierten Darstellung von Sexualität“. Kinderpsychiater Winterhoff wird deutlicher: „Ich halte es für fatal, Kindern Sexualität als rein mechanischen Prozess zu verkaufen. Die Inhalte dieser Reklame suggerieren: Ich brauche so ein Gerät, um meine Lust zu befriedigen. In unserer sexualisierten Gesellschaft beantworten wir Kindern Fragen, die sie noch gar nicht gestellt haben. Wir entziehen unseren Kindern damit die Möglichkeit, die Welt kindlich zu sehen und zu entdecken.“
Keine Erotik-Werbung in der ARD
Der Vertrieb von Erotikprodukten ist ein Wachstumsmarkt, in dem TV-Clips offenbar eine Schlüsselstellung zukommt. Amorelie zählt zu den erfolgreichsten Anbietern. Das 2012 gegründete Unternehmen erzielte 2017 einen Umsatz von über 36 Millionen Euro, 2016 waren es noch 20,6 Millionen Euro. Wie wichtig das Leitmedium Fernsehen ist, belegen die Werbeausgaben: Allein in den Monaten Januar und Februar des Jahres 2015 investierte Amorelie laut Erhebungen des Analysten Ebiquity mehr als 2,4 Millionen Euro in TV-Reklame. Pro7 verweist angesichts solcher Summen darauf, dass ein privatwirtschaftlicher Sender die Ausstrahlung von Werbespots nicht ohne weiteres ablehnen könne. Zudem hätten sowohl der interne Jugendschutz als auch die FSF keine grundsätzlichen Bedenken. Amorelie-Spots ohne den Zusatz „mit Orgasmusgarantie“ liefen deshalb weiterhin im Tagesprogramm. Für die öffentlich-rechtliche ARD gilt das allerdings nicht. Dort hat man sich nach einer Prüfung generell gegen die Ausstrahlung von TV-Erotikwerbung entschieden.
Info-Kasten: Jugendschutz und Fernsehen
Private TV-Sender müssen sich an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen halten. Vor der Ausstrahlung werden Film oder Werbespots intern auf problematische Inhalte überprüft und zum Teil der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorgelegt. Die FSF ist ein von den Sendern gegründeter Verein, für den knapp 100 hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind, darunter Sexual- und Medienpädagogen, Sozialarbeiter, Juristen und Lehrer. Die Landesmedienzentralen überwachen den Privatrundfunk und können bei einem Anfangsverdacht eine jugendschutzrechtliche Prüfung einleiten, die Entscheidung fällt der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zu. Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet.
Titelbild: pixplosion / pixelio.de
Empfohlene Zitierweise
Bianca Kellner-Zotz: Ein Text wie Sauerbier – obwohl es um Sex ging. In: Michael Meyen (Hrsg.): Medienrealität 2018. https://medienblog.hypotheses.org/2948 (Datum des Zugriffs)
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Michael Meyen (2. Oktober 2018). Ein Text über Sex(spielzeug), den niemand drucken wollte. MEDIENREALITÄT. Abgerufen am 12. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/rcdn
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[…] [7] https://medienblog.hypotheses.org/2948, zuletzt aufgerufen am 10. 10. 2018. […]