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Die SZ, der Merkur und der BDS-Beschluss des Stadtrats

Die Lokalpresse in München hat ihre öffentliche Aufgabe nicht erfüllt, sagt Rolf-Henning Hintze – weil die beiden wichtigsten Tageszeitungen der Stadt nicht ausreichend über den Beschluss des Stadtrats informiert und aufgeklärt haben, keine städtischen Räume mehr für Veranstaltungen zu vermieten, bei denen Israel kritisiert und die Kampagne zum Boykott israelischer Produkte (BDS) erwähnt wird.  Hintze, viele Jahre bei der Frankfurter Rundschau und stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Journalisten-Union,  hat in den Redaktionen nachgefragt und vertieft in seinem Gastbeitrag für Medienrealität eine frühere Veröffentlichung zum Thema (vgl. Hintze 2017). 

Münchner Presse versagt bei Angriff auf die Meinungsfreiheit

Rolf-Henning Hintze

Ein Beispiel, wie aufklärerischer Journalismus nicht aussehen sollte, lieferten kürzlich die beiden größten Münchner Tageszeitungen, die Süddeutsche und der Münchner Merkur.  Der Münchner Stadtrat fasste Mitte Dezember 2017 auf Betreiben der Münchner GroKo aus SPD und CSU einen Beschluss, der nach Ansicht von Juristen und der Humanistischen Union (HU) das Grundrecht der Informationsfreiheit verletzt, während andere ihn als „bundesweit beachtetes Signal“ lobten.  Allerdings dürften 99 Prozent aller Münchner BürgerInnen keine Vorstellung davon haben, was es mit diesem brisanten Beschluss auf sich hat. Die Verantwortung dafür tragen in erster Linie die beiden Tageszeitungen der Stadt. Obwohl beide Blätter am Tag nach dem Beschluss umfangreich über die Stadtratssitzung berichteten, erwähnten sie diesen Beschluss mit keinem Wort.

Der erste Teil der Überschrift des Stadtratsbeschlusses lässt vermuten, dass gegen ihn keinerlei Gegenstimmen gegeben hätte: „Gegen jeden Antisemitismus in München!“  Wer den 19 Seiten langen Beschluss genauer liest, bemerkt schnell, dass es hier um weitaus mehr geht: Um die Verhinderung von Informationen und von Kritik an der israelischen Besatzungspolitik in sämtlichen städtischen Räumen. Für Veranstaltungen, in denen Kritik an der israelischen Besatzungspolitik geübt und die befristete internationale BDS-Kampagne zum Boykott israelischer Produkte  (boycott, divestment, sanctions) überhaupt nur erwähnt wird, dürfen nach dem Beschluss des Stadtrats keine städtischen Räume mehr vermietet werden. Es dürften auch keine Referenten mehr in städtischen Räumen auftreten – wie etwa der bekannte israelische Journalist Gideon Levy, der noch im Mai im städtischen Kulturzentrum Gasteig einen Vortrag über „50 Jahre israelische Besatzung Palästinas“ gehalten hatte. In der Diskussion antwortete er seinerzeit auf eine Frage aus dem Publikum, er halte einen Boykott israelischer Waren auch durch Deutsche für ein legitimes Mittel,  um Israels Regierung zu bewegen, die völkerrechtswidrige Besatzung zu beenden. Damit scheidet er für die Stadt als Referent in städtischen Räumen aus.

Allerdings ist das nicht die Ansicht des gesamten Stadtrats. Die wenigsten in München wissen, dass fast die Hälfte der Stadträte der Grünen (sechs von 14) gegen den Antrag stimmte. Die Grünen hatten sich vergeblich für einen Änderungsantrag eingesetzt, der die Raumverbote lediglich für Unterstützungsveranstaltungen der BDS-Kampagne forderte, die Befassung mit der Kampagne jedoch zusagte. Eine Minderheit von sechs grünen Stadträten stimmte dann zusammen mit je zwei Vertretern der Linken und der ÖDP gegen die Vorlage.  Hingegen stimmten die FDP und auch die Piraten dafür.

Dass der Stadtratsbeschluss juristisch anfechtbar ist, steht schon jetzt fest, allzu deutlich verletzt er nach Ansicht einer Reihe von Juristen die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit (Artikel 5).  Sobald der erste städtische Saal unter Bezug auf den Stadtratsbeschluss verweigert wird, dürfte es zu Gerichtsverfahren kommen.

In vorauseilendem Gehorsam war der Humanistischen Union Südbayern allerdings bereits im November ein Raum im Gasteig verweigert worden, den sie für die Verleihung ihres Preises „Der aufrechte Gang“ an die Münchner Publizisten Judith und Reiner Bernstein mieten wollte. Begründet wurde das, wie die HU den Stadträten und der Presse in einem Schreiben mitteilte, mit dem Hinweis auf die Mitgliedschaft Judith Bernsteins in der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe (die den Boykott israelischen Waren befürwortet).  Auch dieser Vorgang war den beiden Lokalzeitungen keine Erwähnung wert.

Ebenso eine grundsätzliche Stellungnahme des Bundesvorstands der Humanistischen Union von Ende November, in der es heißt, Meinungsäußerungen seien vom Grundgesetz unabhängig davon geschützt, „ob sie begründet oder unbegründet, emotional oder rational, sachlich oder polemisch sind“. Das Bundesverfassungsgericht habe die Meinungsfreiheit als „schlechthin konstituierend für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung“ bezeichnet (Lüth-Urteil).

Bereits Ende September hatte eine Initiative einen Aufruf „Hände weg von der Meinungsfreiheit in München!“ gestartet. Der von 23 ErstunterzeichnerInnen unterstützte Aufruf – darunter Persönlichkeiten wie die Kabarettistin Lisa Fitz, der Schriftsteller Tilman Spengler, der Musiker Hans Well und Clemens Verenkotte, der frühere ARD-Korrespondent in Israel  – wurde bis Anfang Oktober von mehr als 500 Münchner Einzelpersonen unterzeichnet. Darin hieß es: „Wir möchten frei und demokratisch diskutieren dürfen – auch über die Besatzungs- und Siedlungspolitik der israelischen Regierung“.  Der Aufruf schloss mit dem Appell an die Stadtratsmitglieder von SPD und CSU, den Antrag zurückzuziehen. Die Zeitungen, obgleich informiert, ignorierten das.

Einzig das kleine lokale Bürgerradio LORA machte später, was zu einer fairen Berichterstattung gehört: Es ließ sowohl einen SPD-Stadtrat als Befürworter der Raumverbote als auch eine Gegnerin ihre Argumente darlegen.

So etwas suchte man in der Süddeutschen Zeitung bis zum Ratsbeschluss vergebens. Die Redaktion beschränkte sich auf einen relativ ausführlichen Bericht über die vorentscheidende Ausschuss-Sitzung eine Woche vor dem Beschluss. Argumente, warum einige Grüne wegen schwerer Bedenken mit Nein stimmten, waren allerdings nicht zu erfahren. Auch über die Inhalte eines Änderungsantrags der Linken schwieg die SZ.

Auf die Nachfrage, warum die SZ nicht über die Pressekonferenz des „Münchner Bündnisses für das Recht auf freie Meinungsäußerung“ berichtet habe, die zwei Tage vor der entscheidenden Ausschuss-Sitzung stattfand und auch von einem SZ-Redakteur besucht worden war, antwortete  Lokalressortleiterin Nina Bovensiepen ausweichend:  „Wir hatten sehr viel Berichterstattung in der SZ , unter anderem aus der Ausschusssitzung, die der Vollversammlung vorausging. Da es inhaltlich keine größeren Veränderungen gab, haben wir das dann nicht zwei Mal innerhalb kurzer Zeit groß berichtet.“ Und auf eine nochmalige Nachfrage kommt die gestanzte und nichtssagende Antwort: „Wir entscheiden stets überlegt und nach aktueller Nachrichtenlage, was wir wann und in welcher Größe berichten.“

Der Lokalchef des Merkur zog es vor, auf zwei Fragen gar nicht zu antworten. Auch hier scheint es keine Anzeichen von Selbstkritik zu geben.

Warum die SPD den jetzigen Stadtratsbeschluss so unbedingt wollte, dürfte mit der großen Nähe von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zur Israelitischen Kultusgemeinde der Stadt zusammenhängen. Präsidentin Charlotte Knobloch freute sich nach der Annahme des Stadtratsbeschlusses „in einer Stadt zu leben, in der Geschichts- und Verantwortungsbewusstsein zu realer Politik werden“. Im Sommer hatte Reiter die Schirmherrschaft für den Israel-Tag der Kultusgemeinde übernommen, der unter dem völkerrechtswidrigen Motto „50 Jahre Wiedervereinigung Jerusalems“ stand. Da war er US-Präsident Donald Trump einige Monate voraus.

Literaturangabe

Rolf-Henning Hintze: München schränkt Israel-Kritik ein. In: Ossietzky, Nr. 25 (Dezember 2017)

Titelfoto: Janina Schier

Empfohlene Zitierweise

Rolf-Henning Hintze: Münchner Presse versagt bei Angriff auf die Meinungsfreiheit. In: Michael Meyen (Hrsg.): Medienrealität 2018.  https://medienblog.hypotheses.org/1052 (Datum des Zugriffs)

 

 

 


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Meyen (12. Januar 2018). Die SZ, der Merkur und der BDS-Beschluss des Stadtrats. MEDIENREALITÄT. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/rccg


Michael Meyen

Michael Meyen ist seit 2002 Professor für Allgemeine und Systematische Kommunikationswissenschaft an der LMU München.

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10 Antworten

  1. Gabi Gredler sagt:

    Den Apartheidgegnern wie BDS, codepink, Judith Butler, .. wird seitens von Rechtszionisten in IKG, AJC, ZdJ, Bnai Brith, .. vorgeworfen, das “Existenzrecht Israels” zu bekämpfen, was unrichtig ist.

    Eine Überprüfung dieser Falschzitate, Diffamierungen ist sogar relativ einfach, weil es eine Fülle von BDS, codepink, .. Webseiten gibt, zB http://bdssouthafrica.com/

    Mit der Forderung “gleiche Rechte für Juden und Nichtjuden!” wird die Existenz von Apartheid, von Ethno-/Theokratie bekämpft; es wird – genau genommen – die Judeokratie (exklusive Herrschaft von Juden) bekämpft.

    Eine (rassistische) Regierungsform, die in USA, Europa, etc. absolut verfassungswidrig ist und die Menschenrechte verletzt. Ich finde, dass hier SZ und Co. selbst den Boden des Grundgesetzes (Art.3, Art.5) verlassen, wenn sie derartige Auslassungen bzw Unterdrückungen zeitigen.

  2. Jakob Wetzel sagt:

    Almut Hielscher ist nicht einfach “Journalistin und SZ-Abonnentin”, wie sie schreibt, sondern auch die Moderatorin der im Blogartikel genannten Pressekonferenz des “Bündnisses für das Recht auf freie Meinungsäußerung” gewesen, in dieser Sache also Partei, was sie verschweigt.
    Ich gehe davon aus, dass sich hier weitere selbst Betroffene als vermeintlich unabhängige Beobachter einbringen werden; auch das gehört offenbar zur Strategie von Hintze.
    Von der Ausgewogenheit der Berichterstattung kann sich erfreulicherweise jeder Interessierte selbst ein Bild machen. Tatsächlich wurde den Kritikern sogar geringfügig mehr Platz eingeräumt als den Befürwortern.

  3. Almut Hielscher sagt:

    Ich finde es verwunderlich, daß der Kollege Wetzel in der SZ-Berichterstattung zu den Raumverboten behauptet, die Argumente von BefürworterInnen und KritikerInnen seinen ausführlich und in vergleichbarer Länge veröffentlicht worden. Wer sich die Mühe macht, die links zu seinen Artikeln zu öffnen, stellt fest, daß von vergleichbarer Länge auch nicht annähernd die Rede sein kann.
    Almut Hielscher, Journalistin und SZ-Abonnentin

    • Gabi Gredler sagt:

      Da schreibt wohl jemand unter einem Pseudonym und Fantasienamen “Wetzel”.

      Das Unterdrücken von Nachrichten und Argumenten hat bei Hasbara-Netzwerken Tradition. Wer das 19-seitige Pamphlet des “Antrages” kennt, dessen Text vermutlich von IKG-nahen Personen aus FFM stammt, und mit den Webseiten von BDS vergleicht, erkennt eine Fülle von Unterdrückungen.

      Etwa die BDS-Forderung 2 (von 3) nach gleichen Rechten von Juden und Nichtjuden, die dem Art. 3 Grundgesetz entspricht. Damit zählt BDS (wie codepink, jStreet, JVP.org, IJAN.org, ..) zu den Apartheidgegnern, die für den ZdJ, IKG, AJC, … deswegen ein rotes Tuch darstellen.

      Pol. Zionismus (Vor-/Alleinherrschaft von Juden) verweigert in Israel allen Nichtjuden aus ideologischen Gründen die Rechtsgleichheit des Art. 3 Grundgesetzes.

      Wer das (wie BDS, codepink, Desmond Tutu, ..) kritisiert wird als “antisemitisch” diffamiert, sodass es vorkommt, dass Selbstzensur entsteht.
      Selbstzensur aus Angst vor Konsequenzen gilt an sich als Verletzung der Meinungsfreihei im Sinne des Art. 5 Grundgesetz.

      Ich meine, dass diese Selbstzensur (vermutlich von IKG evoziert) auch in Bayern die Berichte verzerrt.

      Ein weiterer Beleg für diese These sind die Berichte über den Münchner Prozess “Knobloch vs Melzer”, der Verfasser von “Die Antisemitenmacher”. Der Standpunkt Melzers fand fast keine Erwähnung.

    • Franz Lamprecht sagt:

      Mich hätte die Information interessiert, wer von den Politikern den Juden, Zionisten oder Israelis zuzurechnen wäre und wer diesen “speziellen” Antrag formuliert hat, der erstmals in FFM eingesetzt worden ist.
      Denn auch in FFM werden die Apartheidgegner BDS, die von Israel gleiche Rechte für Juden u Nichtjuden fordern, und ihre Unterstützer (Desmond Tutu, Judith Butler, jüdische Gruppen wie JVP.org, Roger Walters, Palästina Kairos, ..) von der Stadt FFM diskriminiert.

      Preis- und Nobelpreisträger erhalten dadurch in München und FFM städtische Lokalverbote, indem einzelne Personen (ziemlich rechtsgerichtete Zionisten) mit der Antisemitismus-Diffamierung bzw. -Stigmatisierung “arbeiten”.

      Vielleicht kommt dazu ein Nachtrag.

  4. Jakob Wetzel sagt:

    Wie der unten verlinkten Berichterstattung eindeutig zu entnehmen ist, wurden in der Berichterstattung der SZ Argumente beider Seiten dargestellt, und zwar jeweils in vergleichbarer Ausführlichkeit und Länge, wie es einer sachlichen Berichterstattung angemessen ist. Dabei wurden sämtliche in der Sache weiterführenden und der Redaktion vorliegenden Stellungnahmen beider Seiten berücksichtigt.

    In diesem Blogartikel hingegen wird auf manipulative Weise der falsche Eindruck erzeugt, es seien Argumente einer Seite unterdrückt worden.
    Rolf-Henning Hintze behauptet, die SZ habe nicht über Argumente für und wider den Stadtratsantrag berichtet. Das ist nachweislich nicht zutreffend.
    Hintze behauptet darüber hinaus, die SZ hätte sich auf eine einzige Berichterstattung zu dieser Sache beschränkt. Auch das ist nachweislich nicht der Fall. Hintze behauptet darüber hinaus, der Aufruf „Hände weg von der Meinungsfreiheit in München“ sei von der SZ verschwiegen worden. Das ist nachweislich ebenfalls nicht der Fall. (Das zentrale Argument dieses Aufrufs ist übrigens sehr wohl in der Berichterstattung enthalten, es wird hier nur von Hintze nicht zitiert. Es findet sich einen Satz zuvor: Es werde keineswegs das Existenzrecht Israels geleugnet.)
    Hintze behauptet schließlich, die SZ habe nicht über eine Erklärung eines „Münchner Bündnisses für das Recht auf freie Meinungsäußerung“ (wohinter sich die vom Stadtratsantrag betroffenen Gruppen verbergen) berichtet. Und auch das ist nachweislich nicht der Fall.

    Es handelt sich hierbei nicht einfach nur um eine ungenügende Rechercheleistung von Hintze, vielmehr trifft er seine Behauptungen wider besseres Wissen, denn er ist nach seiner Anfrage an die SZ nachweislich auf die entsprechende Berichterstattung hingewiesen worden.
    Das Vorgehen von Herr Hintze mag ein letztes Detail illustrieren: Er behauptet, die SZ habe „ausweichend“ auf die Frage geantwortet, warum sie nicht über die Pressekonferenz jenes Bündnisses berichtet habe. Bereits diese Behauptung entspricht nicht der Wahrheit. Hintze hat diese Frage nämlich nachweislich gar nicht gestellt.

  5. Rolf-Henning Hintze sagt:

    Wenn sich ein Beschluß eines Stadtrats abzeichnet, bei dem namhafte Kritiker die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit in Gefahr sehen, sollte man von einer liberalen Zeitung eigentlich erwarten dürfen, daß sie die Argumente beider Seiten darstellt. Nur so ist dem Publikum eine unabhängige Meinungsbildung zu ermöglichen, nur hat dies die „Süddeutsche Zeitung“ im Zusammenhang mit den städtischen Raumverboten unterlassen. Das zeigen Details aus Jakob Wetzels Artikeln, auf die er selbst verweist. Beispielsweise heißt es in dem Artikel über die Stadtratsvorlage einen Monat vor dem Beschluß: „Auch der Regionalverband der “Humanistischen Union” warnt, CSU und SPD wollten “die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit in städtischen Räumen” einschränken.“ Die Begründung für diese Warnung blendet Wetzel allerdings aus, stattdessen läßt er gleich im nächsten Satz Oberbürgermeister Reiter dieser Warnung „explizit“ widersprechen.
    Gänzlich ignoriert wurde eine noch gewichtigere Stellungnahme, die der Bundesvorstand der Humanistischen Union Wochen vor der Beschlußfassung abgab. Darin heißt es: „Die vom Bundestag proklamierte ‘Solidarität mit Israel als Bestandteil der Staatsräson Deutschlands aufgrund seiner besonderen Geschichte’ hat politischen Appellcharakter, aber keinen Gesetzesrang und ist schon deshalb auch keine verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage für eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Wer hingegen meint, die Meinungsfreiheit aufgrund politischer Rücksichtnahme beschränken zu dürfen oder zu müssen, gefährdet den Geltungsanspruch dieses Grundrechts und die Freiheit der politischen Auseinandersetzung als Grundlage des demokratischen Prozesses.“
    Auslassungen unliebsamer Äußerungen kennzeichnen aber auch vorher schon die Berichterstattung der „Süddeutschen“. Bereits Anfang Oktober hatte es in München einen Aufruf „Hände weg von der Meinungsfreiheit in München!“ gegeben, der von mehr als 500 BürgerInnen unterschrieben worden war. Zu den 23 ErstunterzeichnerInnen gehörten prominente Kabarettisten, Schriftsteller, Musiker und ein früherer ARD-Korrespondent in Israel. Anfang Oktober war dieser Aufruf sowohl dem Stadtrat als den lokalen Medien übermittelt worden. Der „Süddeutschen“ war das nicht einmal eine kurze Meldung wert, stattdessen schrieb sie erst am 13. November in einem Beitrags den Satz: „Unterstützt wird sie (gemeint ist die Kritik der Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe an den Stadtratsantrag) von einem Aufruf namens ‘Hände weg von der Meinungsfreiheit in München’, den Hunderte Bürger, darunter einige Kulturschaffende, unterzeichnet haben.“ Die in dem Aufruf enthaltenen Argumente wurden nicht einmal angetippt. Mit Wetzels Behauptung, die Kritiker seien umfassend zu Wort gekommen, ist das schwerlich in Einklang zu bringen.
    Unzutreffend ist auch auch die Aussage, in dem Bericht über die vorentscheidende Sitzung eines Stadtratsausschusses am 6. Dezember seien „die Bedenken der Linken“ referiert worden. Zwar enthielt er einen einzigen kritischen Satz einer linken Stadträtin, doch ihre eigentliche Kritik, die in einem abgelehnten Änderungsantrag konkretisiert ist, wurde nicht erkennbar.
    Bemerkenswert scheint mir auch, daß Wetzel den Vorwurf an die SZ übergangen hat, die städtische Raumverweigerung für die Verleihung des von der Humanistischen Union verliehenen Preises „Der aufrechte Gang“ an Judith und Reiner Bernstein verschwiegen zu haben (sodaß die Verleihung nunmehr am 28. Januar in einem privaten Kino vorgenommen werden muß). Die Verweigerung wurde im November noch vor der Beschlußfassung im Stadtrat mitgeteilt, in vorauseilendem Gehorsam also. Für eine Zeitung, die sich selbst „Qualitätszeitung“ nennt, finde ich das inakzeptabel.
    Natürlich steht der SZ das Recht zu, den Stadtratsbeschluß für ausgezeichnet zu halten und in Kommentaren zu loben. In der Berichterstattung jedoch, die eine sachliche Meinungsbildung ermöglichen soll, ist eine so starke Einseitigkeit wie in diesem Fall kritikwürdig.
    Mit Freude würde ich mit Jakob Wetzel ein öffentliches Streitgespräch über die Berichterstattung der SZ führen, um meine Kritik noch detaillierter zu belegen.

  6. Michael Haller sagt:

    Hierzu sollte, müsste sich Herr Hintze äussern und erklären – schließlich heißt dieser Blog “Medienrealität” …

  7. Jakob Wetzel sagt:

    Der Autor dieses Artikels verbreitet falsche Behauptungen, und zwar wider besseres Wissen.
    In der Süddeutschen Zeitung wurde wiedeholt ausführlich über die Debatten rund um den Antrag berichtet. Dabei kamen auch die Kritiker umfassend zu Wort: Es wurden sowohl die Bedenken der Grünen referiert, als auch diejenigen der Linken sowie der Humanistischen Union und anderer. Anders, als dieser Artikel suggeriert, wurde zum Beispiel auch der Aufruf “Hände weg von der Meinungsfreiheit in München” in der Berichterstattung erwähnt, so wie auch über die Pressekonferenz der Antragsgegner berichtet worden ist.
    Nachzulesen ist das unter anderem in diesen Veröffentlichungen:
    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/veranstaltungsraeume-stadt-haelt-boykott-kampagne-gegen-israel-fuer-antisemitisch-1.3745950-2
    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/monatelanger-konflikt-antisemitische-stimmungsmache-1.3583052
    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/grossemehrheit-bewusstes-nein-1.3781543

    Herr Hintze wurde auf diese Artikel explizit aufmerksam gemacht.

  1. 22/09/2019

    […] Im Dezember 2017 stimmte der Münchner Stadtrat für die Ächtung der BDS-Bewegung als „antisemitisch“. Für mit BDS in Kontakt stehende Personen gelten seitdem in München die Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht mehr. Die sonst liberal tönende Presse fand das korrekt. […]

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